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   BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96   

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https://dejure.org/1996,3157
BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96 (https://dejure.org/1996,3157)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1996 - 4 StR 343/96 (https://dejure.org/1996,3157)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 343/96 (https://dejure.org/1996,3157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei Türstehern - Beteiligung Mehrerer an einer Körperverletzung - Vorliegen eines beiderseitigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnisses - Vorliegen einer Exzesshandlung seitens eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25, § 226

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 82
  • StV 1997, 581
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 798/93

    Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen bei gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Voraussetzung ist allerdings, daß die Handlung des anderen im Rahmen des beiderseitigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnisses lag und dem (Mit-)Täter hinsichtlich des Erfolges Fahrlässigkeit zur Last fällt (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 1994, 339 m.w.N.).

    In einem derartigen Fall kann es gerechtfertigt sein, den später Eintretenden von der Haftung für Tatumstände freizustellen, wenn vor seinem Eintreten für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolges bereits alles getan ist (vgl. auch Senatsurteil vom 24. Februar 1994 - 4 StR 798/93 - UA S. 10 u. 11, insoweit in NStZ 1994, 339 nicht abgedruckt).

  • BGH, 15.09.1981 - 5 StR 407/81

    Abhängigmachen einer Anwendung des § 226 Strafgesetzbuch (StGB) von eigenhändigen

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Beteiligen sich mehrere an einer Körperverletzung, so kann für deren Todesfolge, die einer der Tatbeteiligten unmittelbar herbeiführt, auch derjenige - weitere - Beteiligte bestraft werden, der den Verletzungserfolg nicht mit eigener Hand ausführt, jedoch aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses mit dem Willen zur Tatherrschaft zum Verletzungserfolg beiträgt (BGH NStZ 1982, 27).

    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 742/83

    Inhalt und Zeitpunkt der Hinweispflicht des Gerichtes bei einer mehrere

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Mitangeklagten unmittelbar verursachten Verletzungsfolgen (vgl. BGH NStZ 1984, 328, 329).

    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).

  • BGH, 07.08.1984 - 1 StR 385/84

    Sukzessiv

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Ein Fall sukzessiver Mittäterschaft, wie er der Entscheidung BGH NStZ 1984, 548 zugrunde liegt, auf die sich das Landgericht beruft, liegt hier nicht vor.
  • BGH, 12.02.1992 - 3 StR 481/91

    Körperverletzung mit Todesfolge bei Beschleunigung des Todes durch Dritten

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Zwischen der todesursächlichen Körperverletzungshandlung und dem später eingetretenen Tod des H. besteht auch der für die Verurteilung nach § 226 Abs. 1 StGB vorausgesetzte "unmittelbare" (Gefahrverwirklichungs-)Zusammenhang (vgl. BGH NStZ 1992, 333, 334 m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82

    Hochsitz - § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), Gefahrzusammenhang, Eingreifen eines

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Der tatsächliche Geschehensablauf, der hier zum Tod des H. führte, lag nicht außerhalb jeder Lebenswahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 31, 96, 100).
  • BGH, 10.07.1996 - 3 StR 639/95

    Verwerfung einer Revision - Zulässigkeit einer Verfahrensbeschwerde

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Insbesondere aber wird die Annahme, daß sich beide Angeklagte spontan zu einer Bestrafungsaktion (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1996 - 3 StR 639/95) gegen die "H." entschlossen hatten, dadurch gestützt, daß sich der Angeklagte S. gleich anschließend Mario H. zuwandte und auf ihn eintrat, obwohl dieser bereits wehrlos am Boden lag.
  • BGH, 22.09.1971 - 3 StR 146/71

    Anforderungen an die Annahme einer fahrlässigen Herbeiführung eines schweren

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Bei der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Vorhersehbarkeit des tödlichen Erfolges das alleinige Merkmal der Fahrlässigkeit (BGHSt 24, 213, 215; BGH NStZ 1982, 27; 1984, 328, 329).
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Haben hiernach aber beide Angeklagte in der festgestellten Art und Weise in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken aufgrund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses gehandelt, so sind die die maßgebliche Ursache für den Tod des H. setzenden Faustschläge des Mitangeklagten Z. gegen den Kopf des Tatopfers auch dem Angeklagten S. zuzurechnen.
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 614/87

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes - Ausschluss der Öffentlichkeit von der

    Auszug aus BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96
    Haben hiernach aber beide Angeklagte in der festgestellten Art und Weise in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken aufgrund eines - zumindest stillschweigend gefaßten (vgl. BGHSt 37, 289, 292; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Willensübereinstimmung 2, 3) - gemeinschaftlichen Tatentschlusses gehandelt, so sind die die maßgebliche Ursache für den Tod des H. setzenden Faustschläge des Mitangeklagten Z. gegen den Kopf des Tatopfers auch dem Angeklagten S. zuzurechnen.
  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

  • BGH, 09.03.1994 - 3 StR 711/93

    Keine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs bei einer Körperverletzung mit

  • BGH, 29.10.1974 - 5 StR 470/74

    Verstoß gegen die Öffentlichkeit des Verfahrens - Hinweis auf die Öffentlichkeit

  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05

    Verabreichung einer tödlichen Dosis Kochsalz an ein Kleinkind - Verurteilung

    Hierfür ist entscheidend, ob vom Täter in seiner konkreten Lage nach seinen persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten der Eintritt des Todes des Opfers - im Ergebnis und nicht in den Einzelheiten des dahinführenden Kausalverlaufs - vorausgesehen werden konnte (BGHR StGB § 226 (a.F.) Todesfolge 6 m.w.N.) oder ob die tödliche Gefahr für das Opfer so weit außerhalb der Lebenswahrscheinlichkeit lag, dass die qualifizierende Folge dem Täter deshalb nicht zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 31, 96, 100; BGH NStZ 1997, 82 f. und 341).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17

    Strafbare Störung der Religionsausübung: Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit

    Dementsprechend hat der Senat, da die Feststellungen vollständig und rechtsfehlerfrei getroffen worden sind, den Schuldspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst geändert (vgl. BGH NStZ 1982, 27 - juris Rn. 12; NStZ 1997, 82 f. - juris Rn. 11; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 354 Rn. 13-15; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 354 Rn. 12-15; Löwe-Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 354 Rn. 32).
  • LG Arnsberg, 20.01.2020 - 2 Ks 15/19

    Raser von Sundern zu Gefängnis verurteilt

    Der gemeinschaftliche Tatplan muss sich demnach auch auf die konkrete Handlung erstrecken, die für den Tod oder die schwere Gesundheitsschädigung kausal geworden ist (BGH NStZ 1997, S. 82).
  • BGH, 04.12.2018 - 1 StR 255/18

    Einschleusen von Ausländern mit Todesfolge (Zurechnung der schweren Folge

    Voraussetzung ist, dass die zur schweren Folge führende Handlung des anderen im Rahmen des beiderseitigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnisses lag und dem Mittäter hinsichtlich des Erfolgs Fahrlässigkeit zur Last fällt (Gericke aaO; Hohoff aaO; Senge aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 343/96, NStZ 1997, 82, zu einem Fall der Körperverletzung mit Todesfolge mwN).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 569/96

    vorgeschädigtes Herz - § 227 StGB, Verwirklichung des der Tathandlung anhaftenden

    Darauf, ob die Angeklagten sich bei der Tat einer Todesgefahr für das Opfer aktuell bewußt waren, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ 1997, 82, 83) [BGH 17.10.1996 - 4 StR 343/96].
  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung

    Daran fehlt es, wenn für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs bereits alles getan (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 343/96, NStZ 1997, 82) oder das Geschehen vollständig abgeschlossen ist, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16, NStZ-RR 2017, 221, 222; Senat, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15, NStZ 2016, 524, 525).
  • BGH, 06.06.2018 - 5 StR 175/18

    Keine gefährliche Körperverletzung in sukzessiver Mittäterschaft bei Hinzutreten

    Daran fehlt es, wenn für die Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolgs bereits alles getan (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1996 - 4 StR 343/96 -, NStZ 1997, 82) oder das Geschehen vollständig abgeschlossen ist, selbst wenn die hinzutretende Person dessen Folgen kennt, billigt und ausnutzt (vgl. Senat, Urteil vom 25. April 2017 - 5 StR 433/16 -, NStZ-RR 2017, 221, 222; BGH, Beschluss vom 7. März 2016 - 2 StR 123/15 -, NStZ 2016, 524, 525).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 85/07

    (Keine) Sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen

    Dabei kann dahinstehen, ob und inwieweit eine sukzessive Mittäterschaft im Rahmen des Betrugstatbestands zwischen Vollendung und Beendigung in der vorliegenden Fallgestaltung, in der es nach Eingreifen des Angeklagten zu keiner weiteren Schadensvertiefung gekommen ist, überhaupt noch möglich ist (vgl. BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 5; BGH NStZ 1984, 548; 1997, 82; vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 25 Rdn. 21).
  • LG Kleve, 04.04.2003 - 140 Ks 1/03

    Voraussetzungen für die Zulassung der Anklage der Staatsanwaltschaft;

    Darauf, ob der Angeklagte sich bei der Tat einer Todesgefahr für das Opfer aktuell bewusst war, kommt es nicht an (vgl. BGH NStZ 1997, 82, 83 [BGH 17.10.1996 - 4 StR 343/96] und 1997, 341).
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